Erklärung zur Barrierefreiheit
Accessibility Statement
Wir sind bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, kurz BGG, sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 .
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer regelmäßigen Selbstbewertung mit Hilfe des WAVE-Tools und manueller Prüfungen. Sie wurde zuletzt am 31.05.2025 durchgeführt.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
Nicht alle PDF-Dokumente sind PDF/UA-konform. Wir arbeiten an der Aktualisierung dieser Dokumente. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Kontakt.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.05.2025 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Internet: schlichtungsstelle-bgg.de